Vergütung

Honorar:

Mein Honorar berechne ich nach dem für alle Rechtsanwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Dabei sind grundsätzlich der Gegenstandswert und die im RVG niedergelegten Tabellensätze zu Grunde zu legen. Im Einzelfall können auch davon abweichende Honorarvereinbarungen geschlossen werden.

Einzelheiten bespreche ich gerne mit Ihnen beim Beratungstermin.

In Fällen, in denen ein Mandant nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Verfahrens selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe.

Bitte beachten Sie dazu auch die Erläuterungen auf dem Formular, das Sie im Bereich „Formulare“ finden.


Beratungshilfe:

Bei fehlenden finanziellen Mitteln ist es in der Regel auch möglich, für die außergerichtliche anwaltliche Beratung und Vertretung beim örtlichen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu erhalten, so dass Kosten nur in Höhe des Eigenanteils von 15,00 EUR anfallen.

Antragsformulare für Verfahrens- und Prozesskostenhilfe finden Sie im Downloadbereich.


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