Familien- und Kindschaftsrecht

Familienrechtliche Auseinandersetzungen erfordern eine besondere Sensibilität in der anwaltlichen Beratung. Nicht nur muss sich der oder die Rechtssuchende selbst und gegenüber fremden Personen und Institutionen eingestehen, dass ein Lebensmodell gescheitert ist; vielmehr ist man bei oft starker emotionaler Betroffenheit in zahlreichen Aspekten noch mit ehemaligen Partner verbunden. Durch eine interessengerechte und individuelle Beratung und Vertretung kann es gelingen, das Ende einer Partnerschaft vernünftig und zukunftsträchtig zu gestalten.

Ich vertrete Sie gerne in außergerichtlichen und gerichtlichen Problemstellungen im Bereich des Familienrechts, also allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften. Besonderes Augenmerk in meiner Kanzlei gilt dem Kindschaftsrecht und den diesbezüglichen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts wie auch Vormundschaft, Vaterschaft und Namensrecht. Durch meine frühere Tätigkeit als Verfahrensbeistand ist es mir bei selbstverständlicher Interessenvertretung der Mutter wie auch des Vaters ein Anliegen, zu einer kindeswohlgerechten Lösung beizutragen.


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