Nicht erst seitdem die Flüchtlingspolitik so sehr in den Fokus der Gesellschaft gerückt ist, gehört das Ausländer- und Asylrecht zu meinen Tätigkeits- und Interessensschwerpunkten. Dabei biete ich u.a. gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Visumsverfahren zur Familienzusammenführung, Zuweisungsverfahren, Aufenthaltserlaubnissen, Asylanträgen und Dublin-Verfahren. Auch Einbürgerungsverfahren und mit den genannten Bereichen zusammenhängende Fragen (z.B. Namenskorrektur) gehören zu den Aspekten meiner anwaltlichen Beratung und Vertretung.